Satzung, Vereins- und Beitragsordnung des Vereins Teach First Community e.V.

Vereinsordnung

§ 1 Auslagenerstattung

(1) Fahrtkostenerstattung

  • Mitglieder im Verein + Einzelfallentscheidungen (z.B. Fellows & Alumni:ae)

(2) Fahrtkostendeckel

  • Alle Fahrtkosten bis 100€ werden erstattet. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.

(3) Meet-Ups

  • Gastronomiebetrie
    • Abgerechnet werden kann ein Getränk pro Kopf
  • TFD-BürO
    • Snacks & Getränke für die Anzahl, der angemeldeten Personen (max. Verzehrpauschale 5€ pro Kopf)
  • TFC-Workshop
    • Räumlichkeiten extern
    • Abend- oder Ganztagesveranstaltung
    • Snacks & Getränke auf TFC-Kosten (max. 300 €)
    • Weiteres in einer Einzelfallentscheidung

Beitragsordnung

(1) Kündigungsfrist: 6 Monate zum Jahresende (30.06.)

(2) Freiwillige Mitgliedsbeiträge werden ab Beitrittsjahr/Monat fällig.

(3) Der Mindestbeitrag beträgt 1€

(4) Bei Lastschrifteinzugsverfahren werden die Beiträge im 1. Quartal des Folgejahres abgebucht.

(5) Stichtag Mitgliedsbeitrag: zum 31. 03. des Folgejahres – Beispiel

  • Du wirst am 01.09.2023 Mitglied und entscheidest dich für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dann zahlst du diesen Mitgliedsbeitrag für 2023. Dieser wird bei Wahl des Lastschriftverfahrens am 31.03.2024 eingezogen; bei Wahl von Überweisung musst du diesen bis zum 31.03.2024 überwiesen haben.
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