Satzung, Vereins- und Beitragsordnung des Vereins Teach First Community e.V.
Vereinsordnung
§ 1 Auslagenerstattung
(1) Fahrtkostenerstattung
- Mitglieder im Verein + Einzelfallentscheidungen (z.B. Fellows & Alumni:ae)
(2) Fahrtkostendeckel
Alle Fahrtkosten bis 100€ werden erstattet. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.
(3) Meet-Ups
- Gastronomiebetrie
- Abgerechnet werden kann ein Getränk pro Kopf
- TFD-BürO
- Snacks & Getränke für die Anzahl, der angemeldeten Personen (max. Verzehrpauschale 5€ pro Kopf)
- TFC-Workshop
- Räumlichkeiten extern
- Abend- oder Ganztagesveranstaltung
- Snacks & Getränke auf TFC-Kosten (max. 300 €)
- Weiteres in einer Einzelfallentscheidung
Beitragsordnung
(1) Kündigungsfrist: 6 Monate zum Jahresende (30.06.)
(2) Freiwillige Mitgliedsbeiträge werden ab Beitrittsjahr/Monat fällig.
(3) Der Mindestbeitrag beträgt 1€
(4) Bei Lastschrifteinzugsverfahren werden die Beiträge im 1. Quartal des Folgejahres abgebucht.
(5) Stichtag Mitgliedsbeitrag: zum 31. 03. des Folgejahres – Beispiel
- Du wirst am 01.09.2023 Mitglied und entscheidest dich für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dann zahlst du diesen Mitgliedsbeitrag für 2023. Dieser wird bei Wahl des Lastschriftverfahrens am 31.03.2024 eingezogen; bei Wahl von Überweisung musst du diesen bis zum 31.03.2024 überwiesen haben.